Photovoltaik
Eine Investition in Photovoltaikanlagen kann sich mittel- bis langfristig als sehr profitabel erweisen. Zum einen produzieren gut platzierte Anlagen eine erhebliche Stromleistung, die an die lokalen Stromanbieter verkauft, bzw. für die eigene Nutzung gebraucht werden kann. Zum anderen schützen Sie die Umwelt, indem Sie sich klar von nicht-regenerativen Energiequellen distanzieren. Eine solche Investition ist aber weiterhin sehr teuer, und da die Photovoltaikanlagen in Glas eingefasst sind, ist die Investition zudem leicht zu beschädigen. Eine Versicherung der Investition ist daher sinnvoll, um Schäden schnell beseitigen zu können. Eine Photovoltaikversicherung gibt zu diesem Zweck das geeignete Mittel zur Hand. Man sollte zudem darauf achten, dass ein Glasschaden an der Anlage durch eine ggf. abgeschlossene Glasbruchversicherung in der Regel nicht gedeckt wird.
Eine Versicherungspflicht für Photovoltaikanlagen gibt es zwar nicht, empfehlenswert ist die Absicherung aber dennoch. Der Versicherer sollte die Reparaturkosten übernehmen, wenn Deine Anlage durch bestimmte Ereignisse beschädigt oder zerstört wird. Durch diese Absicherung, ähnlich wie bei der Wohngebäudeversicherung, sollten alle Teile der PV-Anlage gegen Schäden durch folgende Ereignisse versichert sein:
- Sturm und Hagel,
- Brand,
- Überspannung durch Blitz,
- Kurzschluss,
- Schneedruck,
- Wasser und Frost,
- Diebstahl,
- Tierbisse,
- Bedienungsfehler sowie
- grobe Fahrlässigkeit bis mindestens 2.500 Euro.
Achte beim Versicherungsabschluss darauf, dass die Versicherung für diese Schadensursachen aufkommt. Nach einem Schaden übernimmt die PV-Versicherung nicht nur die Reparaturkosten bis zur festgelegten Versicherungssumme. Auch Aufräum- und Entsorgungskosten, Feuerlöschkosten, Kosten für Gerüstaufstellung, Mehrkosten durch behördliche Auflagen oder Kosten für schadenbedingte Arbeiten am Haus (etwa am Dach oder der Fassade) sollte die Versicherung im vereinbarten Rahmen zahlen.
Je nachdem, wie viel Du mit dem Strom Deiner Anlage verdienst, sollte die Versicherung vielleicht auch für den Ertragsausfall aufkommen. Denn nicht nur die Reparatur Deiner Anlage kostet Geld, Dir entgehen auch Einnahmen, wenn Du keinen Strom erzeugen kannst.
Was sichert eine Photovoltaikversicherung nicht ab?
Nicht jeder Tarif versichert alles. Viele Anbieter von PV-Versicherungen schränken den Versicherungsschutz ein.
Bei den meisten Versicherern muss ein Fachbetrieb die Anlage nach den anerkannten Regeln der Technik installiert haben. Anlagen, die Du selbst montiert hast, sind dann vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Einige Versicherungen bieten aber auch Schutz für eine selbst montierte PV-Anlage, wenn sie von einer Fachfirma abgenommen wurde.
Einige Anbieter versichern Deine Anlage zudem nur, wenn sie einen Überspannungsschutz hat. Allerdings müssen PV-Anlagen diesen ohnehin gesetzlich verpflichtend haben. Wenn die Versicherung das also voraussetzt, erwartet sie lediglich, dass die Anlage fachlich und gesetzlich korrekt eingerichtet wurde.
Ob die Anlage einen Diebstahlschutz hat und ob Du das Haus ständig bewohnst, beeinflusst häufig die Beitragshöhe. Einige Versicherer verlangen einen Aufpreis, wenn Du es Dieben zu leicht machst. Ist ein Blitzschutz vorhanden, gewähren einige Anbieter wiederum einen Preisnachlass.
Grundsätzlich nicht versichert sind Garantieschäden. Handelt es sich beim Schaden um einen Garantiefall, ist die Montagefirma für die Reparatur und deren Kosten zuständig. Abnutzungserscheinungen und Schäden an Teilen, die regelmäßig gewechselt werden müssen, sind grundsätzlich auch kein Versicherungsfall
Photovoltaikversicherung in der Gebäudeversicherung
Eine Photovoltaikversicherung funktioniert ähnlich wie eine Wohngebäudeversicherung. Wird Deine PV-Anlage durch Hagel und Sturm, Leitungswasser oder ein Feuer beschädigt oder zerstört, zahlt Dir die Versicherung die Kosten für den Schaden bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze.
Du kannst die Anlage direkt im Rahmen Deiner Gebäudeversicherung absichern. Du musst ohnehin eine PV-Anlage beim Wohngebäudeversicherer angeben, denn die Anlage erhöht den Wert Deines Hauses und dieser bestimmt die Versicherungssumme. Gib also bei der Suche nach einer neuen Versicherung oder bei Deiner bestehenden Gebäudeversicherung Deine Photovoltaikanlage mit ihrem Neubauwert und der Leistung in Kilowatt an.
Der Nachteil beim Schutz aus einer Hand: Du musst einen Tarif finden, der Dich sowohl im Bereich Gebäudeversicherung als auch bei der PV-Anlage überzeugt. Einige Gebäudeversicherer schließen den Schutz von Photovoltaikanlagen auch vollständig aus oder bieten nur geringe Leistungen. Vor allem den Ertragsausfall übernehmen nicht alle Wohngebäudeversicherer.
Muss der Ertragsausfall versichert sein?
Ob Du den Ertragsausfall Deiner defekten Photovoltaikanlage versichern solltest, hängt davon ab, wie viel Strom Deine Anlage produziert und wie Du den Strom nutzt. Versorgst Du Dich mit Deiner Anlage vor allem selbst, lohnt sich der Ausfallschutz in der Regel nicht. Denn Du hast nur geringe Zusatzkosten durch den Ausfall Deiner Anlage zu erwarten. Selbst wenn Du für sechs Monate auf Strom aus dem Netz angewiesen bist, liegt der Schaden bei wenigen Hundert Euro.
Wenn Du mit Deiner Anlage Strom ins Netz einspeist und dafür eine vergleichsweise hohe Einspeisevergütung erhältst, kannst Du Dir die Einnahmen, die Dir durch Deine kaputte Anlage entgehen, durch eine Ertragsausfallversicherung zahlen lassen. Die Versicherung orientiert sich an der Leistung Deiner PV-Anlage und zahlt Dir dann die entsprechende Summe, die Dir im Ausfallzeitraum entgangen ist. Die Versicherungssumme für den Ertragsausfall sollte sich also an der Leistung der Anlage orientieren und nicht zu hoch sein. Denn Du darfst durch den Schaden nicht bessergestellt werden, als Du es ohne Schaden wärst.
Keine separate Ertragsausfallversicherung
Eine eigenständige Ertragsausfallversicherung gibt es nicht. Du kannst das Risiko aber in die Photovoltaikversicherung einschließen. In separaten PV-Versicherungen kannst Du den Ertragsausfall immer mit absichern. Du musst nur überlegen, ob der Versicherer den Ausfall für drei, sechs oder zwölf Monate ausgleichen soll. Bei der Variante mit drei oder sechs Monaten unterscheiden sich die Beiträge in der Regel wenig oder gar nicht. Daher empfehlen wir, sechs Monate zu wählen.